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happymeal
18:32
Taschenkontrollen muss man nur bei konkretem Tatverdacht dulden. Und, ebenfalls gerne begangener Fehler: Nur weil ein Kunde die Durchsuchung verweigert, besteht kein konkreter Verdacht – er macht ja nur von seinem zustehenden Recht Gebrauch.
Taschenkontrolle im Supermarkt | Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Reposted fromfreundeundhelfer freundeundhelfer viakrannix krannix